Rechtsanwälte

Rechtsanwältin Drahonovsky, Roth + Wiesböck, Landshut

Rechtsanwälte

Alles was Recht ist…

…in einem ganz bestimmten Rechts­gebiet?

Dafür finden Sie bei uns den Spezial­isten. In jedem von von uns steckt die Leiden­schaft für einen beson­deren Bereich. Nach­gewies­ene, in diversen gesetz­lichen Fort­bildungen erweiterte Spezial­kennt­nisse, gepaart mit jahre­langer Er­fahrung weisen den kompe­tenten Anwalt aus.

Generell bedeutet das, dass wir Sie in allen Bereichen des Zivil­rechts, des Straf­rechts, des Sozial­rechts sowie des Verwaltungs­rechts beraten und ver­treten.

Dafür zugelassen sind wir bei jedem deutschen Amts­gericht, Land­gericht sowie Ober­landes­gericht.

 

Jürgen Drahonovsky

Alles was Recht ist…

…in Sachen Familienrecht, Werkvertragsrecht, Forderungs­management, Vertragsrecht

Die einzelnen Bereiche des Zivilrechts wie das Familienrecht, das Vertragsrecht bzw. das Werkvertragsrecht, welches wiederum das Baurecht beinhaltet, sind die Tätig­keits­schwer­punkte von Rechtsanwalt Jürgen Drahonovsky.

Des Weiteren ist Jürgen Drahonovsky aber auch Ihr Ansprechpartner für den Bereich Forderungssachen inklusive des Forderungsmanagements.

…wir helfen Ihnen. Gerne!
08 71 / 97 45 85 90

Ralf Roth

Alles was Recht ist…

…in Sachen Familienrecht, Werkvertragsrecht, Forderungs­management, Vertragsrecht

Immer wenn es um die Fach­bereiche Insolvenzrecht (einschließlich des Privat- und Firmen­insolvenz­rechts) sowie dem Arbeitsrecht geht, ist Rechtsanwalt Ralf Roth Ihr vertrauenswürdiger Ansprechpartner.

…wir helfen Ihnen. Gerne!
08 71 / 97 45 85 90

Siegfried Wiesböck ✝︎

Alles was Recht ist…

…in Sachen Strafrechts, Verkehrsrecht, Erbrecht, Betreuungsrecht

Rechtsanwalt Siegfried Wiesböck ist im Gesamt­bereich des Strafrechts tätig, von Kapital- und Wirtschafts­straf­sachen bis hin zu den Verkehrs­strafsachen.

Haben Sie Fragen zu der Gestal­tung von Testa­menten und Erb­verträ­gen? Siegfried Wiesböck befasst sich seit Jahren mit dem erb­recht­lichen Bereich und berät Sie aus­führlich über die Rechte und Pflichten von Erben. Dazu gehört auch das Pflicht­teils­recht und der Geltend­machung und Durch­setzung von etwaigen An­sprüche.

Zudem ist er im Be­treu­ungs­recht tätig. Hier sowohl als Betreuer und Ergänzungs­betreuer, als auch in beratender Funktion zu Fragen der Errichtung einer Betreuung und der sich sodann ergebenden Rechtsfragen.

Vertrauensanwalt ACE…
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…wir helfen Ihnen. Gerne!
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