Für Ihr Recht!

Siegfried Wiesböck ist im Gesamt­bereich des Strafrechts tätig, von Kapital- und Wirtschafts­straf­sachen bis hin zu den Verkehrs­strafsachen.

Haben Sie Fragen zu der Gestal­tung von Testa­menten und Erb­verträ­gen? Siegfried Wiesböck befasst sich seit Jahren mit dem erb­recht­lichen Bereich und berät Sie aus­führlich über die Rechte und Pflichten von Erben. Dazu gehört auch das Pflicht­teils­recht und der Geltend­machung und Durch­setzung von etwaigen An­sprüche.

Zudem ist er im Be­treu­ungs­recht tätig. Hier sowohl als Betreuer und Ergänzungs­betreuer, als auch in beratender Funktion zu Fragen der Errichtung einer Betreuung und der sich sodann ergebenden Rechtsfragen.

Rechtsanwalt Siegfried Wiesboeck

Siegfried Wiesböck

Rechtsanwalt seit 1991
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