Eingebettet in das komplexe System der rechtlichen Regulierungen aus Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen, nationalen Gesetzen und Verordnungen basiert das Arbeitsrecht auf dem Arbeitsvertrag durch welchen ein Arbeitsverhältnis begründet wird.
Es umschließt die beiden großen Bereiche des Individualarbeitsrechts sowie des kollektiven Arbeitsrechts und betrifft also den einzelnen Arbeitnehmer genauso wie Arbeitgeber und Betriebsräte.
eben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren, insbesondere die des Kündigungsschutzprozesses, unterstützen wir Sie auch schon im Vorfeld bei der außergerichtlichen Verhandlung zur Vermeidung eines Arbeitsrechtsstreits und auch in den betriebsverfassungsrechtlichen Verfahren, Einigungsstellenverfahren genannt.
Sie erhalten Hilfe…
- im gerichtlichen Verfahren (Kündigungsschutzprozess)
- bei außergerichtlichen Verhandlungen
- im betriebsverfassungsrechtlichen Verfahren (Einigungsstelle)
- bei allen arbeitsvertraglichen Fragen: Abmahnung, Abfindung, Kündigung, Lohnansprüche, Schadensersatz…